Rechtsprechung
BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 S 1 Nr 7 S 1 EntschG, Art 14 Abs 1 S 1 GG
Abführung des Veräußerungserlöses an Entschädigungsfonds; Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG - Wolters Kluwer
Abführung des Veräußerungserlöses an den Entschädigungsfonds gem. § 10 Abs. 1 Entschädigungsgesetz (EntschG) als Enteignung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abführung des Veräußerungserlöses an Entschädigungsfonds
- rewis.io
Abführung des Veräußerungserlöses an Entschädigungsfonds; Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG
- ra.de
- rewis.io
Abführung des Veräußerungserlöses an Entschädigungsfonds; Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abführung des Veräußerungserlöses an den Entschädigungsfonds gem. § 10 Abs. 1 Entschädigungsgesetz ( EntschG ) als Enteignung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.01.2010 - 4 K 10.10
- BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10
Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht indessen bereits ausdrücklich bejaht (vgl. Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 24.06 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 8).Auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens besteht keine Veranlassung anzunehmen, dass die Aussetzung mit Blick auf das infolge des Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 (a.a.O.) beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren 1 BvL 8/07 prozessökonomisch oder auch nur zweckmäßig wäre.
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10
Auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens besteht keine Veranlassung anzunehmen, dass die Aussetzung mit Blick auf das infolge des Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 (…a.a.O.) beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren 1 BvL 8/07 prozessökonomisch oder auch nur zweckmäßig wäre. - BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10
Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Begründung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung die Darlegung voraus, dass für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 130.07 - juris = JAmt 2008, 600).
- BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00
Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10
Entgegen der Anfrage des Berichterstatters vom 29. April 2010 kommt eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 2000 - BVerwG 3 C 3.00 - (BVerwGE 112, 166) in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO nicht in Betracht. - BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 127.97
Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer, …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10
Ungeachtet dessen ist die bloße Behauptung, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 1 EntschG sei aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nichtig und bereits die Klärung dieser Frage sei von grundsätzlicher Bedeutung, ungeeignet, die Zulassung der Revision zu erreichen (stRspr, Beschluss vom 19. Juni 1997 - BVerwG 8 B 127.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 31; BFH, Beschluss vom 15. Februar 1995 - VII B 100/94 - EuZW 1995, 455 = juris). - BFH, 15.02.1995 - VII B 100/94
Schaumwein - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10
Ungeachtet dessen ist die bloße Behauptung, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 1 EntschG sei aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nichtig und bereits die Klärung dieser Frage sei von grundsätzlicher Bedeutung, ungeeignet, die Zulassung der Revision zu erreichen (stRspr, Beschluss vom 19. Juni 1997 - BVerwG 8 B 127.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 31; BFH, Beschluss vom 15. Februar 1995 - VII B 100/94 - EuZW 1995, 455 = juris).
- BVerwG, 29.07.2013 - 5 B 53.13
Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 …
Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Begründung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung die Darlegung voraus, dass für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 15.10 - juris Rn. 3).